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Wartung von KleinkläranlagenServicepaket "Basis"Das Basis-Servicepaket beinhaltet die vorgeschriebene Wartung gemäß Ihrem Zulassungsbescheid (alle 4 oder 6 Monate). Abhängig vom Kleinkläranlagentyp werden im Rahmen der Wartung folgende Arbeiten ausgeführt:
– visuelle Kontrolle der Kleinkläranlage – Funktionskontrolle aller technischen Bauteile – Bestimmung der Ablaufwerte (CSB, NO3-N, NH4-N, Sauerstoffgehalt, pH, Temperatur, Leitfähigkeit, absetzbare Stoffe) – Messung der Schlammspiegel – Bestimmung von Schlammvolumen und Sauerstoffgehalt in Belebungsbecken – Ablesen der Betriebsstundenzähler Nach der Wartung erhalten Sie ein vorläufiges Wartungsprotokoll, das alle vor Ort ermittelbaren Ergebnisse der Wartung bereits enthält. Mit der Post geht Ihnen dann das endgültige Wartungsprotokoll zu, in dem auch die Laborergebnisse festgehalten sind. Dieses heften Sie bitte in Ihrem Ordner ab, der die Unterlagen der KKA enthält, damit es dem privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) bei seinem 2- bzw. 4-jährlichen Besuch vorliegt. Festgestellte Mängel werden nach Rücksprache mit Ihnen behoben. Wir beraten Sie gerne! |
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Wird eine Kläranlage entsprechend den vorgeschriebenen Intervallen gewartet und funktioniert sie mängelfrei,
kann das Intervall für die Prüfung durch den privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) von 2 auf 4 Jahre verlängert werden.
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